Informationen für Anzeigepflichtige aus dem Landesbereich:




Am 01. 03. 2005 ist das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) in Kraft getreten. § 16 KorruptionsbG normiert eine Anzeigepflicht für die Vergabe von Aufträgen und für Vermögensveräußerungen. Darin heißt es:

"Stellen im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 7 zeigen die Vergabe von Aufträgen, deren Wert 200.000,- € übersteigt und die keine Inhousegeschäfte darstellen, den für sie zuständigen Prüfeinrichtungen, der Gemeindeprüfungsanstalt für alle im kommunalen Bereich oder dem Landesrechnungshof für alle im Landesbereich erfolgten Vergaben, an. Das gleiche gilt für Vermögensveräußerungen. Hierzu sind eine Liste der Angebote aller Bieterinnen und Bieter sowie Bewerberinnen und Bewerber mit Namen und Preis sowie die Auswahlentscheidung einschließlich Begründung beizufügen."

Stellen im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 7 KorruptionsbG sind:

Nr. 1: die Behörden, Einrichtungen, Landesbetriebe und Sondervermögen des Landes; soweit sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen auch der Landesrechnungshof, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und die Organe der Rechtspflege (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Vollzugsanstalten und Gnadenstellen),

Nr. 2: die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstellten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,

Nr. 7: die juristischen Personen und Personenvereinigungen, bei denen die absolute Mehrheit der Anteile oder die absolute Mehrheit der Stimmen den öffentlichen Stellen zusteht oder deren Finanzierung zum überwiegenden Teil durch Zuwendungen solcher Stellen erfolgt.


Für Anzeigen aus dem Landesbereich erhalten Sie weitere Informationen sowie Auskünfte beim Landesrechnungshof (LRH) NRW.

Hier stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zu Verfügung:
Herr Peter Siebers, Telefon: 0211 3896-297, E-Mail: info.anzeige@lrh.nrw.de
Herr Arno Blümke, Telefon:0211 3896-389, E-Mail: info.anzeige@lrh.nrw.de



Für die Beantragung einer Zugangskennung oder die Mitteilung von Änderungen Ihrer Stammdaten (z.B. neue Anschrift!) senden Sie bitte eine E-Mail an die folgende Adresse: info.anzeige@lrh.nrw.de



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